Wer trägt die Verantwortung?
“Die Entscheidung für einen assistierten Suizid wird von einem Menschen nie leichtfertig gefällt. Ich berate seit über 10 Jahren Menschen zu diesem Thema. Es ist wichtig, dass sie in Heimen, Krankenhaus oder beim Hausarzt das Thema ansprechen können und falls die Kriterien erfüllt sind, den assistierten Suizid auch im Heim oder Krankenhaus durchführen dürfen. Fachpersonen dürfen sich nicht aus der Verantwortung ziehen und nur auf die Suizidassistenzorganisationen verweisen, bei denen sich niemand nach Qualifikationen im psychosozialen Bereich erkundigt. Es gibt hier grosse Unterschiede. Es ist wichtig sich hier zu erkundigen. Menschen in einem Heim oder sogar einer Psychiatrie, könnten von Fachpersonen stabilisiert und würdig begleitet werden. Natürlich kann ein assistierter Suizid für medizinisches Personal eine Belastung darstellen. Doch in jedem Heim gibt es Angestellte, die damit umgehen können, in solchen Situationen begleiten könnten, es müssen nicht alle sein. Das Abschieben der Verantwortung an die international tätigen Suizidassistenzorganisationen mit der Entschuldigung, es sei schliesslich eine selbstbestimmte Entscheidung, lässt die Betroffenen und Angehörigen im Stich.
Link zum Artikel: https://www.tagesanzeiger.ch/341158547136