Das Tabu des Wegschauens

Was wir in der Debatte über assistierten Suizid in Heimen und Spitälern übersehen, ist, dass zwei völlig unterschiedliche Fragen vermischt werden:

 

Geht es darum, assistierten Suizid in Institutionen zu ermöglichen – oder darum, Suizidassistenz‑Organisationen Zugang zu gewähren?  

 

Das ist nicht dasselbe.

 

In der Schweiz hat sich über Jahre eine Praxis etabliert, die auf einem Tabu beruht: Fachpersonen aus Medizin und Psychosozialem verweisen Betroffene an externe, darauf spezialisierte Organisationen, die Vorbereitung und Durchführung übernehmen. Die Fachpersonen wollen sich damit nicht näher befassen, diese Rolle nicht übernehmen.

Die grösste Organisation hat ihre Strukturen inzwischen transparent gemacht – andere agieren weit weniger durchsichtig. Und genau in der sensibelsten Phase, der Kontaktaufnahme und Vorbereitung, wird nicht hingeschaut. 

Betroffene und Angehörige müssen sich den Abläufen, Kosten und Zeitplänen der Organisationen anpassen. Es wird stillschweigend vorausgesetzt, dass die Beratung fachlich kompetent und stets ergebnisoffen und ohne Druck erfolgt. Doch diese Annahme ersetzt keine professionelle Verantwortung.

Statt den assistierten Suizid weiterhin als Fremdkörper zu behandeln, den man möglichst weit weg delegiert, sollten medizinische und psychosoziale Fachpersonen ihn als das betrachten, was er ist: ein existenzielles Thema, das Teil ihres Auftrags sein kann.

Nicht um ihn zu fördern – sondern um sicherzustellen, dass sie die Menschen in einer extrem verletzlichen Situation nicht allein lassen.

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Wer trägt die Verantwortung?