Teilhabe und Selbstbestimmung

Ein Klient mit einer Hirnverletzung, früher Berufsschullehrer, hat die Informationsbroschüre von Dignitas in Leichte Sprache übertragen. Sein Ziel war einfach: sich selbstbestimmt informieren zu können und anderen Menschen mit ähnlichen Beeinträchtigungen den Zugang zu wichtigen Informationen zu erleichtern.
Er bat Dignitas um eine fachliche Rückmeldung, ob die vereinfachte Fassung inhaltlich korrekt ist. Auf diese Frage erhielt er keine Antwort. Stattdessen wurde er gefragt, ob er Mitglied werden, eine Patientenverfügung erstellen oder eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen wolle. Auch nach einer Präzisierung seines Anliegens blieb eine inhaltliche Rückmeldung aus. Er solle sich an Exit wenden.
Diese Erfahrung hat ihn enttäuscht. Er fühlte sich mit seinem Anliegen nicht wahrgenommen.
Der Fall wirft eine grundlegende Frage auf: Wie zugänglich sind Informationen zu Entscheidungen am Lebensende für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen?
Gerade bei so weitreichenden Entscheidungen braucht es barrierefreie Informationen, respektvolle Kommunikation und eine ergebnisoffene Beratung. Wer Selbstbestimmung ernst nimmt, muss sicherstellen, dass Menschen Informationen verstehen, einordnen und in ihrem eigenen Tempo verarbeiten können.
Barrierefreiheit ist kein Zusatzangebot. Sie ist eine Voraussetzung für Teilhabe und Selbstbestimmung.

Der Klient hat mich gebeten seine Geschichte zu veröffentlichen. Denn Nachhaken bei Dignitas würde nichts bringen: E-Mails werden mit “Dignitas-Team” statt namentlich unterschrieben.

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