Ist assistierter Suizid noch ein Tabuthema in der Schweiz?

Viele Menschen sprechen heute offen über eine Mitgliedschaft bei einer Suizidassistenzorganisation. Sie diskutieren ihre Wünsche mit Angehörigen, beziehen Betreuungspersonen ein, sprechen mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt und stellen die notwendigen Unterlagen zusammen. Auch in Traueranzeigen wird zunehmend offen erwähnt, dass sich eine Person für einen assistierten Suizid entschieden hat.
Die Möglichkeit eines assistierten Suizids scheint damit in der gesellschaftlichen Diskussion angekommen zu sein.

Weniger Aufmerksamkeit erhalten hingegen die Strukturen der Organisationen, welche diese Begleitung anbieten. Das WIE ist das Tabu.

Menschen, die Sicherheit und Unterstützung in der Option eines assistierten Suizids suchen, akzeptieren teilweise schwer nachvollziehbare Anforderungen, unterschiedliche Verfahren oder wenig transparente, sehr hohe Kosten. Nicht alle Organisationen arbeiten gleich. Dennoch wird die Frage nach Qualitätsstandards, Transparenz und Rechenschaftspflicht nur selten öffentlich diskutiert.

Sobald Kritik an einzelnen Organisationen geäussert wird, verlagert sich die Debatte oft rasch zurück auf das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende. Dieses Recht ist wichtig und verdient Schutz. Das sei gar nicht in Frage gestellt.

Doch die Frage der Selbstbestimmung sollte nicht davon ablenken, wie die Umsetzung konkret erfolgt. Die Schweizer Rechtslage verlangt nicht zwingend die Mitwirkung einer Suizidassistenzorganisation. Dennoch sind diese Organisationen historisch gewachsen und für viele Betroffene heute kaum wegzudenken. Gerade deshalb sollte es legitim sein, über Qualität, Transparenz und Standards zu sprechen.

Selbstbestimmung am Lebensende bedeutet nicht nur, zwischen Optionen wählen zu können. Sie bedeutet auch, darauf vertrauen zu dürfen, dass die begleitenden Strukturen nachvollziehbar, transparent, qualitativ hochwertig und bezahlbar sind. Dass eine ergebnisoffene Aufklärung und Beratung im Vorfeld bei Bedarf möglich ist. Dies erfordert auch die Bereitschaft von involvierten Fachpersonen, sich zu informieren und weiterzubilden.

Denn in diesen Momenten, wenn die Suizidassistenz-Organisationen keine umfassende Unterstützung bieten möchten, sind wir Ansprechperson.

Als Fachpersonen und als Gesellschaft stehen wir in der Verantwortung, genau hinzuschauen. Nicht um zusätzliche Hürden für Betroffene und Angehörige zu schaffen. Sondern um sicherzustellen, dass auch in diesem sensiblen Bereich die Bedürfnisse der Menschen und die Qualität der Begleitung im Mittelpunkt stehen.

Wie erleben Sie die aktuelle Diskussion? Wird in der Schweiz ausreichend über Qualität und Transparenz in der Suizidassistenz gesprochen?

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Teilhabe und Selbstbestimmung