Organspende nach Suizidhilfe

Die Aussage

“Kann ich nach einem assistierten Suizid meine Organe spenden? Dann kann ich wenigstens noch Menschen helfen”.

ist gar nicht so selten in der Beratung zu Suizidhilfe. Deshalb ist das von der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW in Auftrag gegebene Rechtsgutachten wichtig, weil es die Vereinbarkeit mit geltendem Recht abklärt.

Involvierte Fachpersonen stehen in der Verantwortung, auch dieses Motiv einzuordnen. Im Sinne der Autonomie darf ein Patient dieses Motiv natürlich haben, doch was ist, wenn dies zu seinem vorrangigen Motiv für einen assistierten Suizid wird?

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