Kosten und Müssen
Aktuell werden die Praktiken einer bestimmten Suizidassistenzorganisation in den Medien thematisiert. Es geht um die Kosten, die sich enorm von den Organisationen unterscheiden, welche nur in der Schweiz wohnhafte Personen begleiten. Und es geht um das Informieren der Angehörigen im Vorfeld.
Ich habe 8 Jahre in der Erstberatung bei einer Suizidassistenzorganisation gearbeitet. Nicht bei derjenigen, welche aktuell im Fokus steht.
Zu den Kosten kann ich sagen, dass bei in der Schweiz wohnhaften Personen die Kosten für die notwendigen Arztgespräche durch die Krankenkasse gedeckt sind und Kosten für Sterbeurkunde etc. auch nicht im gleichen Masse anfallen, da die Personen in der Schweiz bei einer Gemeinde gemeldet sind. Diese Kosten fallen dann bei Personen aus dem Ausland an, und werden ungefähr in gleicher Höhe bei allen Suizidassistenzorganisationen, welche Personen aus dem Ausland begleiten, verrechnet.
Doch nun zum “Müssen”: Die Organisation führt neu die Regel ein, dass “wer in die Schweiz kommt, muss seine Familie informiert haben”. Wie geht das mit der Selbstbestimmung zusammen? Kann es verlangt werden oder sollte es eine Empfehlung bleiben, wenn man dem Leitgedanken von Selbstbestimmung und Urteilsfähigkeit folgt?
Diese Regel wirkt wie ein Pflaster auf einer Wunde, welche eigentlich genäht werden sollte…
Es braucht eine kompetente und ergebnisoffene Unterstützung bei der Anfrage, es gilt dieses Ersuchen um einen assistierten Suizid als Beziehungsanfrage und nicht als Handlungsauftrag zu sehen. Dies würde meist zu einer besseren Einbindung von Angehörigen führen.